Vorgehensweise bei der Kollegialen Fallberatung

Phase Vorgehensweise
1 Rollenverteilung und Beginn: Verständigung, wer ist Moderator/in, wer ist Ratsuchende/r und wer geht in das Beratungsteam.
2 Fall-Darstellung: Der/die Ratsuchende bringt den Fall ein, berichtet, skizziert oder präsentiert mit Medien.

Die Berater/innen hören zu und machen sich Notizen. Sie fragen noch nicht nach.
3 Befragung: Das Interview des Ratsuchenden durch das Beratungsteam umfasst nur Informations- und Verständnisfragen. Hier wird eine ausführlichere Präsentation des Falls durch den Ratsuchenden möglich.

Interpretationen, Hypothesen und „Rezepte“ werden unterbunden.

4 Hypothesen: Das Beratungsteam bespricht die Hypothesen zum Fall, äußert Vermutungen. Die Assoziationen umfassen Querverbindungen, Anhaltspunkte, Indizien, Bilder, aber auch eigene Erinnerungen und Gefühle. Sie sind zugelassen!

Der/die Ratsuchende hört zu und macht sich Notizen.

5 Stellungnahme: Der Ratsuchende äußert sich zu den Hypothesen. Assoziationen, Bilder und Phantasien können geäußert werden, die auch einen emotionalen, nicht nur kognitiven, Zugang zum Fallproblem ermöglichen. […] Hier können auch andere Ausdrucksformen gewählt werden, wie z. B. das Stellen in der Gruppe in Form einer Statue oder Skulptur.

Die Berater/innen hören zu und korrigieren ggf. die Aufnahme ihrer Hypothesen.

6 Lösungsvorschläge: Das Beratungsteam sagt dem/der Ratsuchenden, was sie an seiner/ihrer Stelle nun täten. Sie fassen das Zusammenspiel von Beziehungen, Situationen und fachlichen Faktoren in Beurteilungs- und Lösungs-Statements zusammen. Diese können auch schriftlich auf Kärtchen geschrieben werden, so daß sie in einer Nachbereitung des Beratungsgespräches dem/der Ratsuchenden präsent sind.

Der/die Ratsuchende hört in dieser Phase intensiv zu und macht sich Notizen.

7 Entscheidung: Der/die Ratsuchende teilt mit, welche Hypothesen und Lösungsvorschläge er/sie aufgreifen wird und welche verworfen werden. Er/sie beurteilt den Lösungsansatz nach dessen Angemessenheit und äußert auch, bei welchem besondere Impulse, Dynamiken und Reaktionen (auch emotional) festgestellt werden.

Der/die Ratsuchende teilt mit, wie der Fall weiter bearbeitet wird.

Die Berater hören zu und reflektieren still die vom Ratsuchenden akzeptierten Hypothesen, Lösungen und Begründungen dazu.

8 Austausch: Der/die Ratsuchende und das Beratungsteam sprechen darüber, wie sie sich fühlen und welche persönlichen Anmerkungen noch ausgetauscht werden sollten. Das angewandte Schema der Kollegialen Beratung wird besprochen und bewertet. Hieran kann sich ein Abschluß-Blitzlicht ebenso anschließen wie ein Feedback.

Immer sollte der/die Moderatorin einen Dank an alle Beteiligten aussprechen!

Quelle: Haug-Benien, R. (1998): Kollegiale Beratung – Ein Fall nicht nur für zwei. hiba transfer, Ausgabe III-1998. heidelberger institut beruf und arbeit, S. 15

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